Ein Treppenlift erleichtert den Alltag und unterstützt Sie dabei, möglichst lange selbstständig in Ihren eigenen vier Wänden zu leben. Da die Treppenlift-Kosten höher ausfallen können, gibt es verschiedene Zuschüsse für Treppenlifte, die diese Belastung mindern. Welche Förderungen es gibt, wie sie beantragt werden und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie im Folgenden.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad können von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern.
Je nach Bundesland und Kommune gibt es unterschiedliche Programme, die den Einbau eines Treppenlifts finanziell unterstützen.
Eine Kombination verschiedener Fördermittel ist möglich, um die Kosten weiter zu senken.
Informieren Sie sich rechtzeitig im Vorfeld über die Rahmenbedingungen und das Verfahren zur Antragsstellung.
Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten, müssen je nach Kostenträger bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse beispielsweise nur bei Vorliegen einer Pflegestufe. Für Zuschüsse von Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen wiederum muss die Behinderung als Folge eines (Arbeits-)Unfalls oder einer Berufskrankheit anerkannt sein. Die Institutionen verlangen in der Regel konkrete Nachweise über die Notwendigkeit des Treppenliftes. Auch regionale und kommunale Förderprogramme haben oft eigene Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen können.
Informieren Sie sich, unabhängig vom Träger, immer frühzeitig über die verschiedenen Voraussetzungen und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen sorgfältig vor. Eine umfassende Beratung durch die zuständigen Stellen kann Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung erhöhen. Genauere Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen finden Sie auch in unserer Übersicht über mögliche Zuschüsse. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten der Treppenlift-Förderungen.
Es gibt verschiedene Institutionen und Programme, die den Einbau eines Treppenlifts finanziell unterstützen. Diese Zuschüsse tragen wesentlich dazu bei, die Kosten für einen Treppenlift zu senken und damit die Mobilität und Lebensqualität in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Förderungen für Sie zusammengefasst:
Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angegliedert und gewährt Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) einen Zuschuss im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Dazu ist ein Nachweis erforderlich, mit dem Sie belegen, dass der Lift zur Überwindung von Treppen im eigenen Zuhause notwendig ist. Den Zuschuss der Pflege- bzw. Krankenkasse können Sie für den Einbau eines Treppenlifts verwenden. Achten Sie bei der Antragstellung für den Pflegekostenzuschuss darauf, dass Sie diesen bei der Krankenkasse einreichen, bevor die Einbaumaßnahmen begonnen haben.
Die Pflegekasse bezuschusst die Kosten eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro pro Person. Bei mehreren Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haushalt steht Ihnen eine maximale Förderung von 16.000 Euro zur Verfügung.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die unter anderem die Kosten eines Treppenlifts zur Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld bezuschusst. Neben verschiedenen Förderpaketen bietet die KfW-Bank auch zinsgünstige Förderkredite für die Anschaffung eines Sitzlifts oder anderer Liftmodelle wie Plattformlifte oder Hublifte an.
Die KfW vergibt diese Zuschüsse und Kredite altersunabhängig und ohne Voraussetzung eines Pflegegrades. Wichtig ist lediglich, dass der Fördertopf der Bank gefüllt ist.
Fördermöglichkeiten in Ihrer Region
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für den Einbau von Treppenliften an. Die Höhe und Art der Kostenübernahme sind dabei von Region zu Region unterschiedlich. Nicht alle Bundesländer fördern gleichermaßen die Anschaffung eines Lifts. Es lohnt sich daher, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Bundesland den Kauf eines Lifts fördert? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie umfassend, unverbindlich und kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzugsgebiet.
Finanzielle Hilfe bei berufsbedingten und privaten Unfällen
Wenn ein Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist, kann die Berufsgenossenschaft finanzielle Unterstützung leisten. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung der körperlichen Beeinträchtigung als berufsbedingte Folge.
Wenn Sie hingegen nach einem privaten Unfall die Treppen in Ihrem Wohnumfeld nicht mehr selbstständig überwinden können und einen Lift zur dauerhaften Barrierereduzierung in Ihrer Wohnung benötigen, ist die Unfallkasse der richtige Ansprechpartner. Sie bezuschusst die Anschaffung und den Einbau des Treppenlifts nach einem Unfall. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Das Sozialamt als letzte Anlaufstelle
Neben den genannten Finanzierungsoptionen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch verschiedene Träger. Hierzu zählen beispielsweise das Sozialamt, Sozialverbände und gemeinnützige Organisationen.
Wenn weder Pflege- bzw. Krankenkasse noch andere Träger die Kosten übernehmen, ist das Sozialamt in besonderen Härtefällen die letzte Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung. Die Bezuschussung eines Treppenlift-Kaufs vom Sozialamt ist einkommensabhängig und richtet sich nach der individuellen Situation des Antragstellers. Die Bezuschussung gilt außerdem lediglich für das günstigste Treppenlift-Modell.
Verschiedene gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Sozialverbände bieten finanzielle Unterstützung für den Einbau von Treppenliften an. Diese Förderung ist in der Regel zweckgebunden und richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer finanziellen oder gesundheitlichen Situation auf einen Treppenlift angewiesen sind. So gewähren beispielsweise der VdK und die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den Kauf eines Treppenlifts.
Steuervorteile für den barrierefreien Umbau sichern
Die Kosten für einen barrierefreien Umbau können Sie als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen, indem Sie die Ausgaben für den Lift in der jährlichen Steuererklärung angeben. Dadurch können Sie einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen. Es bleibt jedoch stets ein „zumutbarer Eigenanteil“. Lassen Sie sich steuerlich beraten, um die Vorteile optimal auszuschöpfen.
Zuschüsse optimal ausschöpfen und Kosten senken
In einigen Fällen können Sie verschiedene Zuschüsse für Ihren Treppenlift kombinieren. Wenn Sie mehrere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, reduzieren Sie die Kosten erheblich. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Fördermittel miteinander kombiniert werden können. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen, um die bestmögliche Förderung zu erhalten und Ihre Kosten zu reduzieren.
Eine sorgfältige Vorbereitung und das rechtzeitige Einreichen aller erforderlichen Unterlagen sind entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen. Sobald Sie die passenden Fördermittel für sich gefunden haben, können Sie die erforderlichen Antragsformulare besorgen und ausfüllen.
Achten Sie darauf, die Anträge vor Beginn der Maßnahmen einzureichen, um sich die Fördermittel zu sichern. Je nach Träger sind hierfür Nachweise über den Pflegegrad oder einen bestimmten Grad an Behinderung sowie ein Kostenvoranschlag erforderlich. In vielen Fällen benötigen Sie auch eine detaillierte Beschreibung der Notwendigkeit des Treppenlifts. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen, um alle notwendigen Informationen und Formulare zu erhalten.
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, damit Sie sie bei den Förderungsstellen einreichen können.
Nach Bewilligung des Antrags kann mit dem Einbau des Treppenlifts begonnen werden; anschließend reichen Sie die Rechnungen zur Auszahlung des Zuschusses ein.
Nehmen Sie bei Bedarf Beratungsdienste in Anspruch, um die Antragsformulare korrekt auszufüllen und alle Anforderungen zu erfüllen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Zuschüssen und Förderungen.
Persönlicher Service und bestmögliche Beratung liegen uns am Herzen. Auch für Ihre Region stehen kompetente Fachexperten für Lifte zur Verfügung.
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und korrekt ein. Dazu gehören in der Regel ein Kostenvoranschlag für den Treppenlift, Nachweise über die Pflegestufe oder die medizinische Notwendigkeit und je nach Fördergeber weitere spezifische Unterlagen. Achten Sie darauf, den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen zu stellen, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.
Je nach Institution oder Träger gibt es unterschiedliche Fristen für die Zuschüsse und Förderungen. Einige Fördermaßnahmen werden nur vergeben, wenn der Fördertopf gefüllt ist, wie bei der KfW. Andere Zuschüsse können Sie das ganze Jahr über und unabhängig von Fristen beantragen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Antragsvoraussetzungen der von Ihnen gewünschten Fördermaßnahme und stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um eventuell längere Bearbeitungszeiten auszugleichen und notwendige Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen.
Die Bearbeitungszeit für die Bewilligung eines Zuschusses für Treppenlifte variiert je nach Zuschussgeber. In der Regel dauert die Bearbeitung einige Wochen bis mehrere Monate. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich und informieren Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen über den Bearbeitungsstand.
Für gebrauchte Treppenlifte, zum Beispiel von Der Treppenlift, sind Zuschüsse und Förderungen ebenfalls möglich. Die Liftanlagen müssen lediglich die entsprechenden Voraussetzungen und geforderten Standards der jeweiligen Zuschussgeber erfüllen. Wichtig für die Förderung eines gebrauchten Treppenlifts ist immer, dass dieser die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie ein neuer Lift erfüllt.
Es gibt verschiedene Stellen, die Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung anbieten. Dazu gehören Sozialverbände wie der VdK oder die AWO, Beratungsstellen der Krankenkassen und spezielle Beratungsstellen für barrierefreies Wohnen. Vereinbaren Sie frühzeitig einen entsprechenden Beratungstermin, um alle Fördermöglichkeiten optimal nutzen zu können.
Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag ab, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Begründung. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Sollte auch dieser abgelehnt werden, können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen. Rechtsberatungsstellen können dabei wertvolle Unterstützung leisten.