Die Anschaffung eines Treppenlifts kann mit hohen Kosten verbunden sein, ist jedoch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oft unverzichtbar für ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause. Mit den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen Ihnen Zuschüsse und Fördermittel zur Verfügung, um die Kosten für den Einbau Ihres Treppenlifts zu senken. So erhalten Sie nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Freiheit, sich wieder uneingeschränkt in Ihrem Zuhause fortzubewegen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – ist eine deutsche Förderbank, die 1948 gegründet wurde, um den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu unterstützen. Heute spielt die KfW-Bank eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Projekten, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen beitragen. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist dabei die finanzielle Unterstützung von Wohnraumanpassungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die zur Reduzierung von Barrieren in den eigenen vier Wänden beitragen und ein selbstständiges Wohnen ermöglichen, wozu auch Hilfsmittel wie Treppenlifte zählen.
Für den Einbau eines Treppenlifts in Ihrem Zuhause kommen hauptsächlich zwei KfW-Programme infrage: der Zuschuss 455-B und der Kredit 159. Diese Förderprogramme können allerdings nur für Eigentumswohnungen oder Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. Eine Bezuschussung von barrierefreien Umbaumaßnahmen in Ferien- oder Gartenhäusern ist beispielsweise nicht möglich.
Programm 455-B: Altersgerecht Umbauen
Der Investitionszuschuss 455-B steht Ihnen für alle barrierefreien Umbauten in Ihrem Wohnraum zur Verfügung. Im Regelfall beträgt die Zuschusshöhe bei diesem Programm 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen wie den Treppenlift-Einbau.
Programm 159: Altersgerecht Umbauen
Der KfW-Kredit ist ein staatliches Darlehen zur Förderung der Barrierefreiheit in Wohngebäuden. Der Zinssatz für diesen Kredit wird von der KfW-Bank festgelegt und liegt mit etwa 2,45 Prozent meist deutlich unter den üblichen Bankzinsen. Die maximale Darlehenshöhe beträgt bei diesem Programm 50.000 Euro.
Beide KfW-Programme können bei Bedarf miteinander kombiniert werden, in der Regel aber nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Gesamthöhe der Bezuschussung die förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf.
Die Kosten für den Einbau Ihres Treppenlifts können durch die Fördermittel der KfW erheblich reduziert werden. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel, um Ihnen die möglichen Einsparungen durch die KfW-Zuschüsse zu verdeutlichen:
12.000€ |
|
|
|
Zuschusshöhe: 1.200 € (10 % der förderfähigen Kosten) |
10.800€ |
Zinssatz: 2,45 % effektiver Jahreszins (variabel) Laufzeit: 10 Jahre (120 Monate) |
|
Ca. 101 € |
Um einen KfW-Zuschuss für Ihren Treppenlift zu erhalten, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig ist vor allem, dass die geförderten Einzelmaßnahmen der Barrierereduzierung dienen und die Mobilität in Ihrem Wohnumfeld verbessern. Dazu zählen sowohl Sitzlifte als auch Hublifte und Plattformlifte. Achten Sie darauf, dass der ausgewählte Lift die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllt. Gerne unterstützen wir Sie mit einer umfassenden Beratung und Planung und übernehmen den Einbau Ihres Treppenlifts, damit alle Anforderungen erfüllt werden.
Den Antrag können sowohl Eigentümer als auch Mieter stellen. Letztere benötigen dazu lediglich die Zustimmung des Vermieters. Außerdem muss sich der Wohnraum, in dem der Treppenlift installiert werden soll, in Deutschland befinden.
Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu zählen:
Detaillierter Kostenvoranschlag einer Fachfirma über die geplanten Maßnahmen
Ausgefülltes Antragsformular der KfW (dieses finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank)
Beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Bei Mietern: Einverständniserklärung des Vermieters
Wichtig: Beachten Sie, dass der Antrag auf die Förderung unbedingt noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich.
Kontaktieren Sie einen Treppenlift-Fachbetrieb und lassen Sie sich zu den technischen Möglichkeiten, den verschiedenen Lift-Modellen und den damit verbundenen Kosten sowie den besten Förderoptionen beraten.
Entscheiden Sie sich entweder für den Kredit oder den Investitionszuschuss der KfW.
Laden Sie das jeweilige Antragsformular auf der Website der KfW-Bank herunter, füllen Sie dieses vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Den Antrag für den Zuschuss können Sie direkt online über das KfW-Portal absenden. Den Kreditantrag stellen Sie über Ihre Hausbank, die diesen an die KfW weiterleitet.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beginnen Sie mit den Umbauarbeiten bzw. der Installation Ihres Treppenlifts erst, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen relevanten Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der KfW ein.
Bei korrektem Verwendungsnachweis wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Kredit freigegeben. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Neben der KfW-Förderung stehen Ihnen auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Treppenlift zur Verfügung. Bei anerkanntem Pflegegrad können Sie zum Beispiel einen Krankenkassenzuschuss für Ihren Lift erhalten. Regionale Förderprogramme der Bundesländer oder Kommunen sind ebenfalls eine Option. Im Fall von unfallbedingten Einschränkungen können unter Umständen auch Berufsgenossenschaften oder private Unfallversicherungen einspringen. Wir beraten Sie gerne zu den besten Finanzierungsoptionen für Ihren Treppenlift.
Der Investitionszuschuss der KfW beträgt in der Regel 10 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Lifts. Wenn Sie sich für den KfW-Kredit 159 entscheiden, erhalten Sie einen maximalen Darlehensbetrag von 50.000 Euro.
Die Auszahlung der KfW-Förderung für Treppenlifte erfolgt im Regelfall nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und Vorlage des Verwendungsnachweises. Sobald die KfW-Bank den Nachweis geprüft und bestätigt hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Dies dauert in der Regel nur wenige Wochen.
Nein, Sie müssen die KfW-Fördermittel für Treppenlifte nicht zurückzahlen. Insbesondere der Investitionszuschuss 455-B für altersgerechtes Umbauen ist eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung, die Sie für die Barrierereduzierung in Ihrem Wohnbereich nutzen können.
Der Antrag für die KfW-Förderung muss unbedingt noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Reichen Sie das Antragsformular ein, bevor Sie einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abschließen und die Installation des Lifts beginnen. Eine nachträgliche Förderung durch die KfW-Bank ist nicht möglich.
Die KfW-Förderprogramme 159 und 455-B sind primär für bauliche Veränderungen gedacht, die Ihr Zuhause langfristig barrierefrei und altersgerecht gestalten. Da gemietete Treppenlifte lediglich als vorübergehende Lösung zur Barrierereduzierung gelten, können diese nicht von der KfW-Bank gefördert werden.
Für den Einbau eines Treppenlifts können Sie entweder die KfW-Fördermittel oder den Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch nehmen – jedoch nicht beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme. Es ist allerdings möglich, die Kosten für unterschiedliche Maßnahmen auf beide Förderprogramme aufzuteilen. So können Sie beispielsweise die Fördermittel der KfW für den barrierefreien und altersgerechten Umbau Ihres Badezimmers nutzen und den Zuschuss der Pflegekasse für den Einbau eines Treppenlifts. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Rechnungen getrennt ausgestellt werden.