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Betreuungsverfügung – selbstbestimmt im Alter

7 Min.

Mit zunehmendem Alter wird es immer wichtiger, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen, um die eigenen Wünsche zu sichern und die Familie zu entlasten. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute festlegen, wer sich um wichtige Angelegenheiten und Aufgaben kümmern soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, was in einer Betreuungsverfügung festgehalten werden kann, wie sie sich von der Vorsorgevollmacht unterscheidet und welche rechtlichen Aspekte Sie beachten sollten, um Ihre Selbstbestimmung zu sichern.

Elisa Holzmann
Lifta Magazin Autorin

Was ist eine Betreuungsverfügung und warum ist sie wichtig?

Im Falle einer schweren Erkrankung, altersbedingter Einschränkungen oder eines Unfalls kann es passieren, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Liegt keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine Betreuerin bzw. einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht jemanden vorschlagen, indem Sie im Voraus selbst eine Vertrauensperson festlegen, die im Betreuungsfall Entscheidungen für Sie treffen und Ihnen Aufgaben abnehmen soll. Durch die Benennung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers Ihrer Wahl behalten Sie die Kontrolle darüber, wer im Fall der Fälle für Sie handeln soll und können zudem konkrete Anweisungen und Wünsche festhalten.

Durch eine gerichtliche Prüfung wird sichergestellt, dass die Verfügung den formalen Anforderungen entspricht und die festgelegte Person als Betreuerin oder Betreuer geeignet ist. Das Gericht berücksichtigt das Dokument bei der Bestellung einer Betreuungsperson und versucht, die in der Verfügung festgelegten Wünsche zu respektieren. Sollte es jedoch rechtliche Bedenken geben, kann das Gericht eigene Entscheidungen treffen und ist nicht zwingend an die Verfügung gebunden. Auch die Notwendigkeit der Betreuung wird in regelmäßigen Abständen vom Gericht überprüft. Die Betreuung endet stets mit dem Tod der betreuten Person oder mit der Aufhebung durch das Betreuungsgericht.

Worin unterscheidet sich eine Betreuungsverfügung von einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung?

Drei Dokumente: eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung

Die Betreuungsverfügung unterscheidet sich dabei in wesentlichen Punkten von der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person die Befugnis, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, ohne dass es eines gerichtlichen Verfahrens bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann dabei verschiedene Bereiche umfassen wie Gesundheit, Finanzen und Wohnen. Eine Patientenverfügung regelt ergänzend dazu Ihre medizinischen Wünsche für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst einwilligen können und legt fest, welche Maßnahmen in bestimmten Situationen von Ihnen gewünscht oder abgelehnt werden.

Die Patientenverfügung richtet sich primär an medizinisches Personal und umfasst beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Beatmung und schmerzlindernde Maßnahmen.

Inhalt einer Betreuungsverfügung: Festlegung Ihrer Wünsche

Eine Pflegerin hilft einer Seniorin beim Anziehen

Der zentrale Aspekt der Betreuungsverfügung ist die Festlegung der Betreuerin bzw. des Betreuers. Hier können Sie eine Vertrauensperson benennen, die sich im Bedarfsfall um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern soll. Das kann beispielsweise Ihre Tochter oder Ihr Sohn sein oder aber die Partnerin oder der Partner. Es ist wichtig, dass Sie sich diese Entscheidung gut überlegen und mit der Person sprechen, um sicherzustellen, dass sie bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.

Damit die Betreuungsverfügung rechtswirksam ist, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Dokument enthält Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Ihre Adresse.
  • Sie benennen eine oder mehrere Vertrauenspersonen mit vollständigem Namen und persönlichen Daten.
  • Das Dokument enthält die Aufgabenbereiche der Betreuerin bzw. des Betreuers und darüber hinaus ggf. individuelle Wünsche und Anweisungen.
  • Die Verfügung muss schriftlich abgefasst (Computer oder Schreibmaschine ist erlaubt) und mit Ihrer Unterschrift versehen sein.
  • Das Dokument sollte mit Ortsangabe und Datum versehen sein.

Eine zusätzliche Beglaubigung der Unterschrift durch die Bundesnotarkammer oder eine notarielle Beurkundung kann sinnvoll sein, um die Rechtswirksamkeit zu verstärken. Auch ist es ratsam, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, damit sie immer Ihren aktuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht. Eine klar und unmissverständlich formulierte Betreuungsverfügung gibt Ihnen nicht nur Sicherheit, sondern erspart auch Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen in einer ohnehin belastenden Situation.

Welche Aufgaben kann eine rechtliche Betreuerin/ein rechtlicher Betreuer übernehmen?

Wird die von Ihnen gewählte Vertrauensperson vom Betreuungsgericht bestellt, kann sie in verschiedenen Aufgabenbereichen für Sie handeln. Hierzu zählen beispielsweise:

Vermögenssorge

  • Verwaltung Ihrer Konten und Finanzen
  • Bezahlung von Rechnungen und finanziellen Verpflichtungen
  • Beantragung von Leistungen wie Wohngeld oder Rente
  • Erstellung der Steuererklärung

Gesundheitssorge

  • Entscheidungen über Untersuchungen, Therapien und Medikamente
  • Organisation ambulanter Pflege
  • Absprache von Behandlungen mit Ärztinnen und Ärzten

Wohnungsangelegenheiten

  • Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen
  • Entscheidungen über Ihren Wohnort
  • Organisation von Umzügen oder Wohnungsauflösungen

Behördenangelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Ämtern und Versicherungen
  • Beantragung von Sozialleistungen

Postangelegenheiten

  • Öffnen und Bearbeiten Ihrer Post
  • Verwaltung von E-Mail-Konten und Telefonverträgen

Gut zu wissen: Eine gerichtlich bestellte Betreuerin bzw. ein Betreuer ist nicht automatisch bevollmächtigt und unterliegt im Gegensatz zu einer bevollmächtigten Person zudem stets der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Für bestimmte Entscheidungen muss erst eine Genehmigung des Gerichts eingeholt werden. Die Betreuung wird zudem nur eingerichtet, wenn sie wirklich notwendig ist.

So erstellen Sie eine Betreuungsverfügung – Schritt für Schritt erklärt

Ein älteres Ehepaar bespricht die Wünsche in ihren Betreuungsverfügungen
  1. Vorbereitung: Wählen Sie eine Vertrauensperson als Betreuerin bzw. Betreuer und besprechen Sie Ihre Vorstellungen. Für den Fall, dass die erstgenannte Person verhindert ist, können Sie eine weitere Person angeben.
  2. Erstellung: Verwenden Sie ein Musterformular oder setzen Sie Ihre Verfügung selbst auf. Tragen Sie Ihre Daten und die der gewünschten Betreuungsperson ein und notieren Sie Ihre besonderen Wünsche. Dann datieren und unterschreiben Sie das Dokument.
  1. Information: Die Betreuungsperson sollte wissen, welche Wünsche Sie in der Verfügung niedergelegt haben, damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht, diese umzusetzen. Gehen Sie das Dokument daher einmal gemeinsam durch und klären Sie offene Fragen.
  2. Aufbewahrung: Bewahren Sie die Betreuungsverfügung an einem leicht zugänglichen Ort auf, beispielsweise in einer Dokumentenmappe, sodass sie im Bedarfsfall leicht zugänglich ist und Vertrauenspersonen wissen, wo sie hinterlegt ist. Viele Menschen machen den Fehler und verstecken das Dokument oder schließen es ein. Informieren Sie daher die von Ihnen gewählte Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort und händigen Sie ihr idealerweise eine Kopie aus.
  3. Registrierung: Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Gerichte und Ärztinnen bzw. Ärzte können beim Vorsorgeregister anfragen, ob eine Vollmacht oder Verfügung von Ihnen existiert und welche Person als Betreuerin bzw. Betreuer vorgeschlagen oder bevollmächtigt wurde. Die Registrierung gewährleistet, dass solche Dokumente im Ernstfall nicht übersehen werden.
  4. Überprüfen und aktualisieren: Überprüfen und aktualisieren Sie die Betreuungsverfügung regelmäßig, damit sie stets Ihren aktuellen Wünschen entspricht.

Tipp: Im Internet finden Sie entsprechende Vordrucke für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, beispielsweise beim Bundesministerium der Justiz und der Verbraucherzentrale.

Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung

Ein Seniorenpaar lässt sich bezüglich ihrer Betreuungsverfügung beraten

Eine Betreuungsverfügung können Sie grundsätzlich problemlos ohne professionelle Unterstützung erstellen, da das Dokument auch nicht notariell beglaubigt werden muss.

Fachleute wie Notarinnen und Notare oder Rechtsanwältinnen und -anwälte können mit ihrer Expertise jedoch helfen, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und typische Fehler zu vermeiden. Auch Betreuungsvereine stehen mit Rat und Tat zur Seite und können unentgeltlich bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungsperson behilflich sein.

Für weitergehende Informationen und Hilfestellungen gibt es zusätzlich Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen rund um das Thema weiterhelfen. Empfehlenswerte Informationsquellen sind auch Broschüren, beispielsweise von der Verbraucherzentrale, sowie Online-Portale von Wohlfahrtsverbänden, die Informationen und Mustervorlagen anbieten.

So sichern Sie Ihre Selbstbestimmung im Ernstfall

Die Betreuungsverfügung bietet Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, auch im Ernstfall die Kontrolle über wichtige Entscheidungen zu behalten. Sie legt fest, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das Dokument gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden und dass das Betreuungsgericht nicht selbst eine Betreuerin oder einen Betreuer wählen muss.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Bedarf frühzeitig rechtlich beraten zu lassen und die Verfügung regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angelegenheiten im Betreuungsfall in Ihrem Sinne geregelt werden.

Haben Sie bereits eine Betreuungsverfügung oder eine Vollmacht erstellt oder planen Sie ein solches Dokument aufzusetzen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit und hinterlassen Sie einen Kommentar.

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