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Pflegeheimkosten: Was Sie über die Finanzierung von stationärer Pflege wissen sollten

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Wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen aufgrund von Krankheit oder körperlichen Einschränkungen nicht mehr selbstständig im eigenen Zuhause leben können und eine häusliche Pflege nicht infrage kommt, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim meist die sinnvollste Lösung zum Wohnen im Alter für alle Betroffenen. Neben der Frage, welcher Pflegeheimplatz der richtige ist, spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle.

Georg Schenk
Lifta Magazin Autor

Lohnerhöhungen beim Pflegepersonal sowie steigende Energiekosten sorgen für Kostenerhöhungen in den Pflegeeinrichtungen – während die Höhe der Zuschüsse der Pflegekassen gleich bleiben. Aus welchen Faktoren sich die Pflegeheimkosten noch zusammensetzen, wie hoch der Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist und welche Rolle der Pflegegrad dabei spielt, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Steigende Pflegekosten: Gründe und Auswirkungen

Zwar variieren die Kosten für Pflegeheime je nach Region, jedoch ist seit dem Jahr 2022 eine bundesweite Kostenerhöhung in Pflegeheimen zu verzeichnen. Das liegt vor allem an den im September eingeführten Lohnerhöhungen für das Personal in Pflegeeinrichtungen. Konnten die Heime zuvor ihre Löhne selbst bestimmen, muss laut der nun geltenden Tariftreueregelung in der Pflege ein einheitlicher Tariflohn gezahlt werden, was höhere Kosten für die Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeheimen bedeutet. Auch die steigenden Energiekosten sowie die Inflation führen dazu, dass sich die Betriebskosten in den Heimen weiter erhöhen.

Pflegekostenzuschüsse berechnen: Taschenrechner, Geld & Kostentabelle

Den Pflegeheimen bleibt bisher nichts anderes übrig, als die Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umzulegen, wodurch der Eigenanteil an den Heimkosten teils erheblich steigt. Laut Daten der Verbands- und Ersatzkassen aus dem Jahr 2022 beträgt der durchschnittliche Eigenanteil zur Unterbringung in einem Pflegheim bei 2.279 Euro im Monat. Diese Pflegkosten sind für viele Menschen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen wollen, kaum noch zu stemmen. Damit die Preissteigerungen nicht weiter zulasten der Betroffenen gehen, fordern Sozialverbände Reformen im System.

Pflegeheimkosten: Unterschiede bei den Pflegegraden

Neben den grundlegenden Faktoren, aus denen sich die Pflegeheimkosten zusammensetzen, hängt die Höhe des Eigenanteils vor allem davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher fällt der Zuschuss der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung aus.

Restliche Kosten, die nicht durch den Zuschuss der Pflegekasse gedeckt werden, zahlen die pflegebedürftige Person oder deren Angehörigen als sogenannten Eigenanteil selbst. Bei Pflegegrad 1 sind die Zuschüsse gering, während bei Pflegegrad 5 nur noch ein kleiner Eigenanteil gezahlt werden muss. Dies soll dazu beitragen, dass geringfügig pflegebedürftige Menschen vorrangig zu Hause gepflegt werden. Liegt kein Pflegegrad vor, müssen die Pflegeheimkosten vollständig selbst getragen werden. Auch das Sozialamt kommt in diesem Fall nicht für die Kosten auf.

Rücklagen, Vermögen oder Elternunterhalt: So finanzieren Sie die Pflegeheimkosten

Kleingeld wird gestapelt

Zur Kostendeckung werden das Vermögen sowie die Rente der pflegebedürftigen Person herangezogen. Wenn diese Rücklagen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, wird beispielsweise die Veräußerung des Hauses nahegelegt, falls Eigentum vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können unter Umständen die Kinder dazu aufgefordert werden, sich an den Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu beteiligen. Dieser sogenannte Elternunterhalt wird jedoch nur dann fällig, wenn das Jahresbruttogehalt der Kinder bei 100.000 Euro oder höher liegt.

Um der finanziellen Belastung für die Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, zahlen die Pflegekassen seit 2022 einen weiteren Zuschlag, der sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim richtet. So werden im ersten Jahr fünf Prozent des Eigenanteils übernommen, ab dem zweiten Jahr bereits 25 Prozent und ab dem vierten Jahr sogar 70 Prozent. Sollte trotz finanzieller Zuschüsse weder die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner noch ein Angehöriger in der Lage sein, die Kosten für das Pflegeheim zu zahlen, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Übrigens: In manchen Fällen können Pflegeheimkosten vermieden werden, indem das Zuhause barrierefrei gestaltet wird. Schon der Einbau eines Treppenlifts kann helfen: Der Sitzlift verschafft Ihnen neue Mobilität, sodass Sie z. B. trotz eingeschränkter Mobilität wieder alle Stockwerke Ihres Hauses sicher und komfortabel erreichen können – ganz ohne fremde Hilfe.

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Aus welchen Faktoren sich die Kosten für einen Pflegeheimplatz zusammensetzen

Die Pflegeheimkosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch, jedoch setzen sich alle aus den folgenden Faktoren zusammen:

  • Pflege und Betreuung: Hierunter fallen alle pflegerischen Leistungen wie die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege. Dauer und Aufwand der pflegerischen Leistungen richten sich nach der Pflegebedürftigkeit der Person.
  • Unterkunft und Verpflegung: In diesen Bereich fallen die Mietkosten für den Wohnbereich und die damit verbunden Nebenkosten wie Strom und Wasser sowie die Kosten für Essen und Getränke.
  • Investitionskosten: Damit sind alle Kosten gemeint, die in die Herstellung, Anschaffung oder Miete des Pflegeheims investiert werden müssen. Die Kosten variieren hierbei je nach Lage, Ausstattung und Zustand des Grundstücks und der Immobilie.
  • Ausbildungsumlage: Wie die Löhne der Pflegefachkräfte werden auch die Kosten für deren Ausbildung im Heim auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt.
  • Taschengeld: Im Falle des Bezugs von Sozialhilfe erhalten Sie ein monatliches Taschengeld, über das Sie frei verfügen können.
  • Zusatzleistungen: Hierunter fallen optionale Leistungen wie beispielsweise die Auswahl eines größeren Zimmers, eines Balkons oder eine besondere Betreuung durch das Personal im Pflegeheim.

Fazit

Höhere Lohnkosten für das Heimpersonal sowie steigende Energiekosten haben zu einem Anstieg der Pflegekosten geführt, die für Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims oder deren Angehörige häufig eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegeversicherung einen Anteil der Kosten. Seit 2022 gibt es zudem einen weiteren Zuschuss, der mit jedem Jahr im Pflegeheim steigt und 5 bis 70 Prozent des Eigenanteils ausgleicht. Der sogenannte Elternunterhalt wird nur dann eingefordert, wenn die Kinder einer pflegebedürftigen Person mehr als 100.000 EURO Brutto jährlich verdienen. Können die Kosten für das Pflegeheim nicht durch eigene Mittel gestemmt werden, springt bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und alle weiteren Leistungen, aus denen sich die Kosten zusammensetzen. In jedem Fall gilt: Sie sind nicht allein. Pflegebedürftigen Menschen steht eine häusliche oder stationäre Pflege zu.

Wohnen Sie oder einer Ihrer Angehörigen in einem Pflegeheim und haben Sie auch bereits eine Preissteigerung festgestellt? Wir freuen uns über Ihre Erfahrungsberichte.

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